„Schwuchtel“ ist eine strafbare Beleidigung!
In Folge eines eskalierten Uhrkaufes bei Ebay titulierte der Käufer den Verkäufer u.a. als „Schwuchtel“.
Das AG Frankfurt/M. urteilte, dass es sich bei der Bezeichnung „Schwuchtel“ immer um eine Beleidigung i.S.d. § 185 StGB handelt, welche mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.
Dies findet seine Begründung neben der Herabwürdigung des Adressaten auch in der Geringschätzung und Diskriminierung – vermeintlich - homosexueller Männer.