Anwalt für Arbeitsrecht in Dresden | BLB Rechtsanwalt Fachanwalt
Unser Anwalt für Arbeitsrecht in Dresden, die Fachanwältin Anett Liebig, unterstützt Sie im Bedarfsfall nicht nur mit Fachkenntnis, Sie werden vor allem von unserem Verhandlungsgeschick profitieren, das wir für die Durchsetzung Ihrer Belange einsetzen, ob Sie als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer oder als leitender Angestellter (etwa als Geschäftsführer) in unser Büro in Dresden kommen.
Im arbeitsrechtlichen Bereich verfügen wir sowohl außergerichtlich als auch bei der Prozessvertretung über umfangreiche praktische Erfahrungen. Zudem bilden wir uns regelmäßig weiter; weshalb wir auch stets mit den neuesten gesetzlichen Entwicklungen und den aktuellsten Entscheidungen der Rechtsprechung vertraut sind und lassen dies in unsere Arbeit als Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden in Ihrem Interesse einfließen.
Arbeitnehmer
Kündigung
Wenn Sie von Kündigung bedroht sind, wenden Sie sich schnell an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Es ist für alle Arbeitnehmer von gravierender Bedeutung, dass eine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung eingereicht werden muss. Wird diese Frist versäumt, gibt es in der Regel keine Möglichkeiten mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Aus diesem Grund sollten Sie, schon bevor man Ihnen eine sich bereits abzeichnende Kündigung ausspricht, jedenfalls aber spätestens sofort, nachdem Ihnen eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgehändigt wurde, unseren Rechtsrat in Dresden bei unserer Fachanwältin für Arbeitsrecht einholen.
Abfindung
Auch wenn häufig behauptet wird, dass bei der Beendigung eines – insbesondere auch langjährigen - Arbeitsverhältnisses per se ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht, dürfen Sie darauf nicht vertrauen, denn hierbei handelt es sich um einen Irrglauben. Zwar kann ein Großteil arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen (insbesondere vor Gericht) mit einer Abfindungszahlung beendet werden, allerdings müssen dafür ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die konkret darzulegen sind. Die Erfolgsaussichten hierfür hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
„Nicht ohne meinen Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dresden"
Was für Ihre Situation zutrifft, sollten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns klären. Um Ihren Belangen zum maximalen Erfolg zu verhelfen, raten wir an, dass Sie sich bei uns Rat suchen, bevor Sie Absprachen treffen oder die Kündigung erhalten. Haben Sie schon eine Kündigung ausgehändigt bekommen hat, sollten Sie uns im Anschluss unverzüglich aufsuchen und sich auf keine Zusagen einlassen oder gar verlassen. Es gilt der Grundsatz: "Ich sage und vor allem unterschreibe nichts ohne meinen Anwalt für Arbeitsrecht!"
Ist Ihnen bekannt, dass der Betriebsrat oder der Personalrat vor jeder Kündigung zu beteiligen ist? Aber auch wenn die Beteiligung ordnungsgemäß erfolgte und der Betriebsrat oder Personalrat nicht gegen die Kündigung einschreitet, kann diese unwirksam sein. Um unnötige Nachteile zu vermeiden, raten wir deshalb grundsätzlich immer, bei dem Erhalt einer Kündigung unverzüglich Rechtsrat bei uns einzuholen.
Ausstehende Gehaltszahlungen und Überstundenvergütungen
Aber auch, wenn sich Ihr Arbeitgeber in Verzug mit Ihnen zustehenden Leistungen, etwa Gehaltszahlungen, Lohnzahlungen, oder Überstundenvergütung, befindet, müssen Sie als Arbeitnehmer/in stets mögliche Ausschlussfristen beachten. Solche können sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem für Sie geltenden Tarifvertrag ergeben. Sofern Sie sich zeitnah mit uns einen Anwalt für Arbeitsrecht in Dresden suchen, achten wir auf diese Fristen, deren Versäumen die Durchsetzung Ihrer eigentlich begründeten Ansprüche ebenfalls ausschließen kann. Beachten sollten Sie zudem, dass Sie sich gegen eine unberechtigte Abmahnung unbedingt mit unserer Hilfe wehren sollten, da diese als Vorstufe zu einer späteren fristlosen oder ordentlichen Kündigung benutzt und zu deren Wirksamkeit führen kann.
Arbeitszeugnis
Gerade weil ein häufiger Wechsel von Arbeitsstellen von der Ausnahme heutzutage zur Regel geworden ist, hat die Vorlage eines qualifizierten Arbeitszeugnisses an Bedeutung gewonnen, denn es beeinflusst die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz massiv. Auf jeden Fall muss ein Arbeitszeugnis Ihre tatsächlichen Leistungen positiv und umfassend widerspiegeln und darf Sie keinesfalls beruflich behindern. Wegen der schwierigen – zumeist für Laien unverständlichen – Zeugnissprache einiger Arbeitgeber gilt es auch und gerade in diesem Bereich, verschiedene Fallstricke zu beachten und zu umgehen. Deshalb ist auch hier der rechts- und fachkundige Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht unbedingt angezeigt.
Mobbing
Jeder hat sicher schon einmal den Begriff "Mobbing" gehört; aber können Sie sich wirklich etwas darunter vorstellen? Laut der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung müssen eine Vielzahl diskriminierender Verhaltensweisen nicht mehr geduldet werden. Zögern Sie auch insofern nicht, unseren Rat einzuholen und warten Sie auf keinen Fall darauf, dass man Sie irgendwann einmal besser behandelt, denn Erfahrungen zeigen, dass sich von allein nichts ändert, wohl aber dann, wenn mit den bestehenden rechtlichen Mitteln und Möglichkeiten dagegen zeitnah und konsequent vorgegangen wird.
Arbeitgeber, leitende Angestellte
Als Arbeitgeber oder leitender Angestellter in Dresden und Umgebung können Sie unsere fachkundige Hilfe als Anwalt für Arbeitsrecht zum Beispiel für die Neuerstellung und Anpassung von Arbeitsverträgen in Anspruch nehmen. Wir sorgen dafür, dass diese Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden und das Arbeitsverhältnis nicht überregulieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Abmahnungen, für die verschiedenste Anforderungen zu beachten sind. Gleiches gilt, wenn ordentliche und fristlose Kündigungen vorbereitet und ausgesprochen werden sollen. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen können Streitigkeiten über einzelne Formulierungen im Arbeitszeugnis vermieden werden, wenn Sie sich frühzeitig an uns wenden.
Anwalt mit Fachwissen zu individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Die überaus kompliziert miteinander verknüpften Teilbereiche sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts verlangen ein Höchstmaß an Sorgfalt und Detailwissen. Über beides verfügen wir. So kümmern wir uns insbesondere auch darum, dass die Wahrnehmung Ihrer Rechte nicht bereits an formalen Bedingungen, wie etwa Fristablauf, scheitert, denn es gilt gerade als Anwalt für das Arbeitsrecht mannigfaltige gesetzliche oder (tarif)vertragliche Fristen zu beachten.