Eisberg voraus
Beim Einkaufen sieht man häufig Mitarbeiter des Supermarktes den Boden reinigen.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Rutscht man als Kunde z.B. auf einem zu Boden gefallenen Salatblatt aus, dann bestehen Schadenersatzansprüche sowohl aus deliktischem Recht als auch aus einem Schuldverhältnis.
Durch Ihren Kaufwillen stehen Sie bereits vor der Bezahlung in einer besonderen rechtlichen Verbindung zum Supermarkt, wodurch dieser Ihnen gegenüber zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet ist.