Parallelwertung in der Laiensphäre
Alle Menschen haben ein Gefühl dafür, was erlaubt ist und was nicht. Jeder weiß, dass z.B. Töten oder Stehlen verboten ist. Allerdings kennen die Wenigsten die Definition konkreter Tatbestandsmerkmale der Delikte.
Schützt Unkenntnis vor Strafe? Nein!
Das Problem wird über die sog. Parallelwertung in der Laiensphäre gelöst.
Demnach reicht es für eine Strafbarkeit aus, dass der Laie das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals zumindest im Wesensgehalt richtig erkannt hat.