Nichts ist so alt, wie die Zeitung von gestern
In der heutigen Zeit sind alle Informationen online abrufbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte darüber zu entscheiden, ob z.B. die Namen von Mördern nach einer gewissen Zeit in den Artikeln anonymisiert werden müssen.
Die Antwort lautet: Ja.
Nach einer gewissen Zeit können die Täter grundsätzlich ihre Anonymisierung in Online-Artikeln verlangen, da eine Stigmatisierung nicht ein ganzes Leben andauern darf.
Trotzdem ist hierbei stets die Abwägung zwischen der Pressefreiheit (inkl. Informationsfreiheit) und dem Privatleben zu beachten.
Konkrete zeitliche Vorgaben machte der EGMR nicht.