Massenentlassungen

Massenentlassungen

Entlässt ein Unternehmen viele Arbeitnehmer gleichzeitig, schlägt dies auch wirtschaftlich große Wellen.

Laut einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes sind im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Massenentlassungsanzeige nunmehr auch die „Soll Angaben“ verpflichtend für den Arbeitgeber.

Zwar ist dieses Urteil momentan noch nicht rechtskräftig, allerdings ist allen Arbeitgebern anzuraten ab sofort auch die Soll Angaben vorzunehmen, denn:

Eine ordnungsgemäße Erfüllung des Massenentlassungsanzeigeverfahrens ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigungen.

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