Wertersatz statt Traumpartner
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Der BGH entschied über eine Klage von Parship gegen eine Kundin, die eine zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 265,68 Euro abschloss und nach Eingabe ihrer Daten sowie entsprechender Partnervorschläge den Vertrag widerrief.
Parship bestätigte den Widerruf und verlangte Wertersatz in Höhe von 199,26 €.
Laut BGH besteht die Leistungspflicht bei Online-Partnervermittlungen darin, Zugang zur Plattform zu gewähren und bejahte einen einklagbaren Vergütungsanspruch, allerdings lediglich in Höhe von 1,46 €, da sich dieser nach der Zeit berechne.