Kein Mietendeckel
Trotz positiver Resonanz wurde das Gesetz über den Mietendeckel in Berlin mit Entscheidung des BVerfG vom 15.04.2021 für verfassungswidrig erklärt.
Begründung ist die sog. konkurrierende Gesetzgebung, da im BGB das Mietrecht abschließend geregelt ist. Dies erzeugt eine Sperrwirkung für die Länder, weshalb das Land Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hatte.
Das Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig mit der Folge, dass die betroffenen Mieter rückwirkend die höhere Miete zahlen müssen.