Impfstatus versus Datenschutz
Darf ein Arbeitgeber den Impfstatus seiner Angestellten abfragen?
Diese Frage ist momentan noch umstritten.
Nach aktuellen Mitteilungen soll das Infektionsschutzgesetz dergestalt geändert werden, dass lediglich einigen Arbeitgebern eingeräumt werden soll, den Impfstatus ihrer Arbeitnehmer zu erfragen.
Hierbei handelt es sich vor allem um Berufsfelder, die einen engen Kontakt mit Menschen beinhalten, wobei das Fragerecht auch nur so lange bestehen soll, wie eine epidemische Lage vorliegt