Gendergerechte Sprache diskriminierend?
Nachdem das Gender-Sternchen für mehr Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau eingeführt wurde, steht es nun in der Kritik.
Verwendet ein Arbeitgeber bei der Stellenausschreibung eine Bezeichnung, welche nahelegt, dass er nur Personen eines bestimmten Geschlechtes einstellen will, stellt dies ein Indiz einer Diskriminierung dar. Kann der Arbeitgeber dies nicht widerlegen, muss er die diskriminierte Person ggf. entschädigen.
Fraglich war nun, ob es Diskriminierung mehrgeschlechtlicher Personen darstellt, wenn beispielsweise nach „Bewerber* innen“ statt nach „Menschen“ gesucht wird.
Dies wurde aufgrund der Funktion des Sternchens, Diskriminierungen ja gerade zu verhindern, vom LAG Schleswig-Holstein verneint.