Pflichtanteil trotz Körperverletzung
Gemäß dem LG Frankenthal darf einem gesetzlichen Erben der Pflichtteil trotz körperlicher Auseinandersetzung mit der Erblasserin nicht per se entzogen werden.
Dem Urteil lag der Fall eines Mannes zugrunde, welcher seine Mutter mehrfach schlug, wobei allerdings der Kontext der Auseinandersetzungen nicht geklärt werden konnte.
Gleichwohl durfte ihm der Pflichtteil nicht verweigert werden, da nicht jede körperliche Auseinandersetzung ein schweres Vergehen darstellt.
Grundsätzlich sollte deshalb bereits im Testament ein für die „Enterbung“ maßgebliche Fehlverhalten des Erben eindeutig geschildert sein, wozu auch die Vorgeschichte gehört.