the time has come
Stundenzettel waren gestern, nun erobern neue Modelle den Arbeitsmarkt:
Elektronische Einrichtungen, welche dafür bestimmt sind, die Arbeitszeit und die Leistungen der Arbeitnehmer zu erfassen.
Beispiel dafür sind elektronische Arbeitszeiterfassungen.
Die Einführung dieser darf allerdings nicht über die Köpfe der Mitarbeiter hinweg und mithin nur mit deren Einverständnis bzw. dem Einverständnis des Betriebsrates beschlossen werden, wobei dem Betriebsrat sogar ein Initiativrecht zur Anschaffung derartiger Geräte zugesprochen wird.
Jetzt Beraten Lassen!