Zu wenig Champagner im Sorbet
Das Champagner Sorbet von Aldi enthält laut Urteil des OLG München zu wenig Champagner.
Der Name „Champagner“ ist ein europaweit geschützter Begriff. Der EuGH statuierte, dass der Name eines Lebensmittels nur dann die geschützte Ursprungsbezeichnung verletze, wenn das Lebensmittel nicht ausreichend danach schmecke.
Da das Sorbet bereits 2014 abgelaufen war, konnte eine Verkostung nicht mehr durchgeführt werden, gleichwohl enthielt das Sorbet wohl zu wenig Champagner und darf somit nicht mehr als solches bezeichnet werden.