Beweislast Überstunden
Grundsätzlich trifft die Beweislast für die Erbringung von Überstunden den Arbeitnehmer, mit Ausnahme bestimmter gesetzlicher Regelungen, um Streitigkeiten zu vermeiden, nach denen auch der Arbeitgeber die Arbeitszeit dokumentieren muss.
Allerdings entscheid der Europäische Gerichtshof, dass Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten nun auch zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden müssen.
Dies muss allerdings von den Ländern erst gesetzlich umgesetzt werden, bevor es Rechtswirkung entfaltet.
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