Auszubildender ohne Ausbildung
Leider passiert es häufiger als man denkt, dass Auszubildende keine fundierte Ausbildung im Unternehmen sondern fachunspezifische Aufgaben erhalten.
Statt einer angemessenen Ausbildung und Förderung, um berufliche Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erlernen, erhalten sie Aufträge für ungelernte Arbeitnehmer.
Ist dies der Fall, entschied das Arbeitsgericht Bonn, hat der Auszubildende einen Lohnanspruch in der Höhe eines vergleichbaren Arbeitnehmers und nicht nur in der Höhe der Ausbildungsvergütung.
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