Anspruch auf Dankensformel im Arbeitszeugnis
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses, welches üblicherweise mit einer Wunsch- und Dankesformel schließt.
Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Arbeitnehmer zwar keinen Anspruch auf eine Schlussformel, allerdings entschied das Landgericht Düsseldorf kürzlich zugunsten eines Arbeitnehmers anders, da es sich um ein leicht überdurchschnittliches Zeugnis gehandelt habe, welches eine Dankesformel erfordere.