„Aljohol“ im Straßenverkehr
Wussten Sie, dass Sie, wenn Sie von der Polizei aufgrund des Verdachtes auf Trunkenheit am Steuer angehalten und aufgefordert werden, in das „Röhrchen“ zu pusten, dies verweigern können?
Allerdings haben die Polizeibeamten dann die Möglichkeit, eine Blutentnahme durch einen Arzt anzuordnen.
Dieses Vorgehen greift nicht in Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein, da der Zweck (Sicherheit im Straßenverkehr) den Eingriff rechtfertigt, deshalb:
Finger weg vom Alkohol im Straßenverkehr!