Hilfe bei einem Fahrverbot

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Dresden Kompakt 2009

Wenn gegen einen KFZ-Fahrer ein Fahrverbot verhängt wird, muss er sich bekanntlich nicht einmal strafbar gemacht haben. Oft genügt dazu schon eine nicht allzu gravierende Ordnungswidrigkeit, etwa eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein so genannter qualifizierter Rotlichtverstoß.

In jedem Fall lohnt es sich, möglichst bevor es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt, die behördliche Anordnung oder Anregung eines Fahrverbots anwaltlich prüfen zu lassen. Selbst bei strikter Ausrichtung am Bußgeldkatalog und bei einem gesetzlichen Regelfall bleiben wegen besonderer Umstände genügend Spielräume zur Abwendung. So lässt sich unter Verweis auf einschlägige Entscheidungen aus der Rechtsprechung der erzwungene Verzicht auf den Führerschein (mag er auch nur einen Monat dauern) aus beruflichen Gründen vermeiden, wenn der Betroffene sonst in eine nicht abzuwendende Existenzgefährdung gerät. Des Weiteren können auch andere persönliche Gründe − etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen − oder eine zeitliche Verzögerung bei der Ahndung des Verkehrsverstoßes zur erfolgreichen Abwehr eines Fahrverbots führen.

Lassen Sie sich deshalb im Fall der Fälle persönlich von uns beraten, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden!