Strafverteidiger Dresden - Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht | BLB

Ihr Anwalt für Strafrecht in Dresden & Region

BLB ist Ihr Anwalt für Strafrecht in Dresden & Region. Denn im Strafverfahren können Sie sich insbesondere auf unsere langjährigen praktischen Erfahrungen und unsere regelmäßig aktualisierten Fachkenntnisse verlassen. Das Strafrecht verlangt dabei nach einem Fachanwalt & Rechtsanwalt mit Durchsetzungskraft. Wir scheuen weder das Streitgespräch mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, noch verschließen wir uns einvernehmlichen Lösungen.

Außerdem verstehen wir uns darauf, dem für dieses Verfahren typischen Umstand entgegenzuwirken, dass Mandanten von Anfang an wortwörtlich in die Defensive gedrängt werden. Ohne Rechtsanwalt befindet sich der Beschuldigte, aber auch das Opfer, in einer schwierigen Lage, da ihm selbst regelmäßig keine Akteneinsicht gewährt wird. Nur der Strafverteidiger Dresden oder Opferbeistand erhält die vollständigen Akten.

Bis der Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht in Dresden jedoch Akteneinsicht nehmen kann, sind die Ermittlungen oft schon vorangeschritten, wenn nicht gar abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat regelmäßig einen Wissensvorsprung. Für uns gilt es, diesen Nachteil mit strategischem und taktischem Geschick auszugleichen.

Strafverteidigung in Dresden & Region

Genauso wie sich niemand bei einer Herzoperation einem Allgemeinmediziner, sondern nur einem spezialisierten Chirurgen anvertrauen würde, sollten Sie sich in Anbetracht der gravierenden Einschnitte, die sich vor allem bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen (wie Untersuchungshaft, Hausdurchsuchung, Abhörmaßnahmen etc.) ergeben können, auf uns als fachlich geprüfte und erprobte Verteidiger stützen. Die eingehende Betreuung Ihres strafrechtlichen Mandats erstreckt sich von der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat, über Rechtsschutz gegen den Verdacht auf Betäubungsmittelverstöße, Straßenverkehrs- und Steuerdelikte, bis hin zur Hilfe gegen die Beschuldigung wegen eines Kapitalverbrechens – wenn nötig, selbstverständlich durch alle Instanzen.

Opfer- und Zeugenbeistand durch unsere Anwälte

Im Bereich des Opferschutzes für Geschädigte von Straftaten begleiten wir Sie – gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit Vereinigungen der Opferhilfe – vornehmlich in strafgerichtlichen Adhäsionsverfahren sowie in Privatklage- und Nebenklageverfahren. Dort nehmen wir prozessuale Mitwirkungsrechte für Sie wahr: so stellen wir Beweisanträge, befragen Angeklagte sowie Zeugen und plädieren in Schlussvorträgen. Nach Möglichkeit und auf Wunsch kümmern wir uns auch gleich um eine vollständige und befriedigende Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Wir unterstützen Sie als Zeugenbeistand. Dabei sorgen wir vor allem auch dafür, dass man Ihre (teilweisen oder umfassenden) Auskunftsverweigerungsrechte achtet. Ebenso wachen wir beispielsweise darüber, dass Ihnen nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht unzulässig abgesprochen wird.

Ermittlungsverfahren

Unsere anwaltliche Tätigkeit schließt je nach Auftrag die Strafverteidigung in allen Vorverfahren gegenüber der Polizei, dem Zoll, der Steuerfahndung, den Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra) bei den Finanzämtern und gegenüber der Staatsanwaltschaft ein. Darin enthalten ist selbstverständlich auch unser Beistand bei Ihrer Vorladung zu Vernehmungen, bei Anordnung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Außenprüfungen sowie gegen einstweilige Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstige Führerscheinmaßnahmen. Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz vor oder in der Untersuchungshaft. Taugliche Rechtsbehelfe wie Beschwerden, Haftprüfungsanträge und sonstige Anträge auf gerichtliche Entscheidung bringen wir zielführend für Sie zum Einsatz.

Hauptverhandlung, Berufung und Revision

Zusätzlich (auf Wunsch auch gesondert) verteidigen wir Sie im Zwischen- und Hauptverfahren gegen eine Anklageschrift, durch Einspruch gegen einen Strafbefehl, mit einer Berufung oder mit einer Revision. Gerade in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung fühlen sich Beschuldigte häufig einer Übermacht ausgeliefert. Aus Erfahrung wissen wir, dass leicht der Eindruck entstehen kann, Richter seien voreingenommen, obwohl sie zur Neutralität verpflichtet sind. Ein Grund dafür mag sein, dass von ihnen ein Drang verspürt wird zu rechtfertigen, warum sie überhaupt die Hauptverhandlung eröffnet haben. Um Gefahren für eine unparteiische Entscheidung wegen Befangenheit vorzubeugen, die Ihnen als "Rechts- und Gerichtsunkundigen" nicht bekannt sein können, benötigen Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt. Wir verfügen über das nötige Rüstzeug und wissen aus unserem alltäglichen Geschäft, mit wem Sie es zu tun haben. Alle Abläufe sind uns bestens vertraut und wir verstehen uns darauf, prozessuale Antrags- und sonstige Mitwirkungsrechte strategisch und mit taktischem Geschick so einzusetzen, dass es Ihnen größtmöglichen Nutzen bringt. Zudem scheuen wir uns auch nicht vor einer Konfrontation mit dem Gericht, um im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten, Ihre Rechte und Interessen zu wahren.

Vollstreckungsverfahren und Strafvollzug

Wir werden für Sie auch in allen Nachverfahren, insbesondere der Vollstreckung, dem Strafvollzug und während der Bewährung tätig. Auf Wunsch nehmen wir z.B. Termine zur Vollzugsplanung wahr und bemühen uns, Vollzugslockerungen (Ausgang, Arbeitsurlaub, Weiterbildung etc.) zu erreichen. Bei Anträgen auf Aussetzung eines Strafrests sind wir ebenso behilflich, wie bei Anträgen auf Leistung gemeinnütziger Arbeit statt Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Sie können uns um Rat fragen, wenn es gilt, einem Bewährungswiderruf vorzubeugen oder gegen einen solchen – notfalls durch Beantragung milderer Maßnahmen wie die Verlängerung der Bewährungszeit – Rechtsmittel einzulegen.

Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht vertreten wir Sie als Jugendlicher bzw. Heranwachsender insbesondere vor den Jugendgerichten, dem Jugendstaatsanwalt oder auch bei der Jugendgerichtshilfe. Unseren anwaltlichen Beistand gewähren wir Ihnen egal, ob Sie Opfer oder Täter sind. Wir achten darauf, dass dem Vorrang des "formlosen Erziehungsverfahrens" (Diversion) gegenüber Sanktionen durch gerichtliche Verurteilung (zu Jugendstrafe, Jugendarrest, Auflagen, sonstigen Zuchtmitteln, Weisungen oder sonstigen Maßregeln) Rechnung getragen wird. In Jugendschutzsachen wachen wir vor allem auch darüber, dass die übrigen Beteiligten Rücksicht auf die Bedürfnisse und besondere Verletzlichkeit des kindlichen oder jugendlichen Opfers zu nehmen haben.